Um die Fahrzeuge des AAT nutzen zu können, müssen Sie vorher Mitglied werden.

Wir sind kein kommerzieller Carsharing-Anbieter, die Sie vor allem in größeren Städten finden. Der AAT ist ein Verein und das hat für alle, die mitmachen, viele Vorteile:

  • Wir müssen keinen Gewinn machen, daher können wir ein günstiges Carsharing anbieten. Unser Carsharing ist kostengünstiger als bei vielen anderen.
  • Bei uns läuft vieles ehrenamtlich, wodurch wir zum Einen vieles machen können, was sonst nicht bezahlbar wäre und was zum Anderen die Kosten senkt.
  • Wir helfen uns gegenseitig und brauchen keine Hotline. Deshalb gibt es keine Monats- oder Jahresgebühr für den Support.
  • In unserem Verein können Sie aktiv mitgestalten – durch Ideen, Engagement, tatkräftige Hilfe und gute Laune.

Bei uns sind Sie also nicht nur Kunde, sondern Mitglied – eine*r von uns!

Um ein AAT-Fahrzeuge nutzen zu können, muss man Mitglied im Aßlinger Auto-Teiler e.V. (AAT) sein. Mitglied werden können

  • Einzelpersonen
  • Haushalte
  • juristische Personen.

Beim Haushalt können sich alle Personen, die dauerhaft im Haushalt leben, als Fahrberechtigte (Nutzer*in) eintragen lassen. Fahrberechtigt können auch Führerscheinneulinge (ab 18 oder mit begleitetem Fahren) sein.
Bei einer juristischen Person (Verein, Unternehmen, Körperschaften etc.), werden bis zu 5 natürliche Personen (Mitglieder, Mitarbeiter*in o.ä.) benannt, die als Nutzer*in eingetragen werden. Sondervereinbarungen im Einzelfall sind möglich. Sprechen Sie uns an.

Der Nutzungsanteil (siehe Preise) fällt für jedes Mitglied, egal ob Einzelperson, Haushalt oder juristische Person, nur einmal an. Im Gegenzug hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung auch nur eine Stimme und erhält nur eine Abrechnung.

Was macht ein Mitglied?

Wir wollen unseren Mitgliedern die Möglichkeit geben, nachhaltig Auto zu fahren und gleichzeitig Geld zu sparen.
Es gibt keinerlei Vereinszwänge.
Jedes Mitglied entscheidet selbst ob, wieviel und wann es sich selbst einbringen will. Bei uns gibt es keine Pflichttermine, Gruppenzwang oder Mindestabnahmen. Wir haben den Verein gewählt um einen rechtlichen Rahmen für den Kauf der Autos und deren Unterhalt zu schaffen. Um unseren Mitglieder den Service zu ermöglichen, haben wir ein paar Rahmenbedingungen geschaffen (Nutzungsordnung). Durch die Unterzeichnung der Nutzungsordnung erklären Sie und Ihre weiteren Nutzer zu, dass Sie mit den Regeln und Konditionen einverstanden sind.

Alle Mitglieder und Nutzer*innen müssen dem AAT gegenüber nachweisen, dass sie in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und die Nutzungsordnung unterschreiben.

Wie werde ich Mitglied?

Wenn Sie Fragen haben, können Sie Sich jederzeit an den Vorstand vorstand@AATeV.de oder an die Mitgliederinformation info@AATeV.de wenden.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Laden Sie Sich die folgenden Dokumente runter und schicken diese ausgefüllt entweder per Mail an mitgliederverwaltung@aatev.de
oder an
Aßlinger Auto-Teiler e.V.
Bahnhofstr. 1
85617 Aßling

Wichtige Dokumente zum Beitritt

Diese Dokumente ausfüllen und unterschreiben

Bitte die Datenschutzordnung lesen

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